Über FGM

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) betrifft uns alle:

Laut dem EU End FGM Netzwerk exisitiert FGM auf allen Kontinenten außer der Antarktis. 

Die Praxis hat keine gesundheitlichen Vorteile für Mädchen und Frauen und führt zu starken Blutungen und Problemen beim Wasserlassen, später zu Zysten, Infektionen sowie zu Komplikationen bei der Geburt und einem erhöhten Risiko beim Sterben von Neugeborenen.
Die Praxis der Genitalverstümmelung ist international als Verstoß gegen die Menschenrechte von Mädchen und Frauen anerkannt.

Seit 2011 ist weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in Kenia per Gesetz verboten. Sie wird jedoch immer noch im ganzen Land als traditionelle Zeremonie praktiziert. Jede Region oder jeder Stamm hat seine eigenen Gründe für die Durchführung von FGM. Bei allen Gründen geht es um Geld oder sozialen Status. Keiner der Gründe ist für die Gesundheit der Mädchen oder Frauen von Vorteil oder hat einen anderen positiven Effekt auf die Gesundheit.  

In Kuria, wo die meisten unserer Projekte stattfinden, sind die Gründe unter anderem:

  • Erwachsen werden
    Es heißt, dass Mädchen durch Die Verstümmelung zur Frau werden und Anerkennung finden.

  • Mut beweisen
    Ein Mädchen, das beschnitten wird und nicht schreit oder weint, gilt als mutig und stark.

  • Mitglied der Gesellschaft
    Erst nach der Beschneidung darf eine Frau an den kulturellen Traditionen teilnehmen.

  • Symbol der „Reinheit“
    Es heißt, dass die Verstümmelung dem Ehemann Jungfräulichkeit und „Reinheit“ garantiert.

  • Heirat
    Die meisten Männer akzeptieren nur „reine“ Frauen.

  • Mitgift
    Die Mitgift für die Eltern des Mädchens ist oft höher, wenn sie beschnitten ist. Vor allem arme Familien sind darauf angewiesen.

  • Feierlichkeiten und Geschenke
    Mit der Beschneidung gehen eine große Feier und viele Geschenke einher. Das Geld, die Geschenke und die Anerkennung sind eine Attraktion für Mädchen und Familien, vermehrt auch aus armen Verhältnissen.

Formen der weiblichen Genitalverstümmelung

Es gibt vier verschiedene Arten von FGM. Je nach Tradition der Region oder des Stammes wird zwischen folgenden Formen unterschieden:

Die vier Typen von FGM laut WHO:

Type I. Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitorisglans (der äußere und sichtbare Teil der Klitoris, die ein empfindlicher Teil der weiblichen Genitalien ist und die Funktion hat, der Frau sexuelle Lust zu bereiten) und/oder der Klitorisvorhaut (die Hautfalte, die die Klitorisglans umgibt). FGM Typ I kann in zwei Unter-Typen unterteilt werden:

    • Typ Ia. Ausschließliche Entfernung der Klitorisvorhaut.
    • Typ Ib. Entfernung der Klitorisglans mit der Klitorisvorhaut.

Typ II. Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der Labia minora („innere Schamlippen“), mit oder ohne Entfernung der Labia majora („äußere Schamlippen“). FGM Typ II kann in folgende Unter-Typen unterteilt werden:

    • Typ IIa.

      Ausschließliche Entfernung der inneren Schamlippen.

    • Typ IIb.

      Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen (Klitorisvorhaut kann betroffen sein).

    • Typ IIc.

      Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitorisglans, der inneren Schamlippen und der äußeren Schamlippen (Klitorisvorhaut kann betroffen sein).

Type III.

(Oft auch als Infibulation bezeichnet). Verengung oder Verschließung des Scheideneingangs. Der Verschluss wird durch Einschneiden und Repositionieren der inneren Schamlippen oder der äußeren Schamlippen gebildet. Die Verschließung der Vaginalöffnung erfolgt mit oder ohne Entfernung der Klitorisvorhaut und der Glans (Typ I FGM). FGM Typ III kann in folgende Unter-Typen unterteilt werden:

    • Typ IIIa. Entfernung und Repositionierung der inneren Schamlippen.
    • Typ IIIb.

      Entfernung und Repositionierung der äußeren Schamlippen.

Typ IV.

Alle anderen schädigenden Eingriffe an den weiblichen Genitalien zu nichtmedizinischen Zwecken, z. B. Stechen, Piercen, Einschneiden, Schaben und Verätzen.

Unter Deinfibulation versteht man das Aufschneiden der verschlossenen Vaginalöffnung einer Frau, die infibuliert wurde (Typ III). Dies geschieht häufig, um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen oder die Geburt zu erleichtern, und ist oft notwendig, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frau zu verbessern.

Folgen von FGM

Während es keine positiven Auswirkungen von FGM gibt, kann sie eine Reihe von schweren gesundheitlichen Schäden, Risiken und Folgen für die beschnittenen Frauen verursachen. Wir haben hier nur einige von ihnen aufgeführt:

  • Psychologisches Trauma
    FGM wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, wobei die Frauen oft festgehalten und gegen ihren Willen gezwungen werden, sich der Genitalverletzung zu unterziehen. 

  • Lebensbedrohliche Infektionen (z.B. HIV)
    Die Verstümmelung wird mit ungewaschenen Rasierklingen oder Glasscherben irgendwo auf einem Feld durchgeführt. Aufgrund der unhygienischen Bedingungen infizieren sich die Frauen mit verschiedenen Krankheiten.

  • Tod
    Es ist keine Seltenheit, dass die Mädchen an den Folgen der Blutungen sterben.

  • Komplikationen bei der Entbindung
    Je nach Art der Beschneidung gibt es tiefe Narben und fehlende Teile der Vulva, die zu schweren Komplikationen bei der Geburt führen können. 

  • Verlust eines Organs
    Nach der Entfernung ist für manche Frauen keine sexuelle Erregung mehr möglich, zudem können starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr auftreten.

  • Harnwegsentzündungen, Inkontinenz
    Durch die schwere Verletzung kann auch der gesamte Urogenitalbereich ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland

Die Bundesregierung hat die Praxis der Genitalverstümmelung gesetzlich verboten:

Seit September 2013 ist die weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand in § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Deutschland hat außerdem einen Schutzbrief entwickelt, der in mehreren Sprachen der Länder existiert, in denen FGM durchgeführt wird. Darin wird klar gesagt, dass FGM illegal ist, auch wenn man das Land verlässt, um sie im Ausland durchzuführen.

 Dennoch hat FGM aufgrund der hohen Zuwanderung nach Deutschland zugenommen. Terre des Femmes schätzt:

Wie in den vergangenen Jahren steigt die Zahl der von FGM betroffenen und gefährdeten Mädchen und Frauen enorm an. Schätzungsweise 103.947 betroffene Mädchen und Frauen leben derzeit in Deutschland, bis zu 17.271 Mädchen sind in Deutschland potenziell gefährdet.

Was können wir tun?

  • Du kannst den Schutzbrief verteilen und Menschen, die es vielleicht benötigen, über die Auswirkungen und die gesetzlichen Strafen von FGM aufklären.

  • Hier kannst Du auch unsere Projekte finanziell unterstützen und uns dabei helfen, FGM in Kenia zu beenden!

de_DEDeutsch
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